Ortstermin, Beteiligung der Denkmalbehörden
Im ersten Schritt ist eine Objektbesichtigung erforderlich. Idealerweise gemeinsam mit den Denkmalbehörden und der Eigentümerschaft. Gemeinsam kann der Objektzustand festgestellt und weitere Schritte auf dieser Grundlage diskutiert werden. Häufig kann bereits an dieser Stelle das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Örtliche Bestandsaufnahmen
Abhängig vom Vorhandensein einer Gebäudedokumentation (Aufmaß, Baupläne, Flächenaufstellung, etc.) wird das Objekt durch uns hinreichend genau aufgenommen. Raumweise wird der Erhaltungszustand / Zerstörungsgrad der (denkmalrelevanten) Bauteile festgestellt und in einem Raumbuch festgehalten. Alle relevanten Schäden werden fotografisch dokumentiert.
Dokumentation der Ergebnisse (Stellungnahme)
Im Anschluss an den Ortstermin wird eine Stellungnahme abgefaßt, die den Behörden vorgelegt werden kann, um den IST-Zustand des Baudenkmals zu dokumentieren. Sie enthält neben einer textlichen Zusammenfassung zu den Bauteilen auch eine tabellarische Darstellung der Räume sowie des Erhaltungszustands / Zerstörungsgrads der Bauteile und eine Fotodokumentation.