Unser Büro erstellt zu verschiedenen Anlässen Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese dienen überwiegend dazu, die Unwirtschaftlichkeit von geforderten Investitionen in Gebäude nachzuweisen.
Dazu wird geprüft, ob sich durch eine Investition in eine Immobilie ein entsprechender Mehrertrag ergeben würde, der innerhalb einer "angemessenen Frist" (üblicherweise 1o Jahre) zur Amortisation der Investition führt.
Wenn dies nicht der Fall ist, führen die gesetzlichen Forderungen (z.B. der Denkmalerhaltung oder für Maßnahmen zur Erfüllung der EnEV) zu einer "unbilligen Härte" (EnEV) bzw. "Unzumutbarkeit" (Denkmalschutz) , die einen Befreiungstatbestand von den Verordnungen und Gesetzen darstellen.
Gelingt also der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit / Unzumutbarkeit und wird dieser von den zuständigen Behörden anerkannt, kann sich der Grundstückseigentümer von den gesetzlichen Forderungen befreien lassen.