In Fällen, in denen ein ausführliches Verkehrswertgutachten nicht gebraucht wird, z.B. zur

  • überschläglichen Wertermittlung
  • Kaufpreisplausibilisierung
  • Vorbereitung einer Veräußerung
  • oder in gerichtlichten Betreuungsverfahren
wird eine so genannte “sachverständige Stellungnahme” (Kurzgutachten) erstellt. Sie enthält eine komprimierte Wertschätzung sowie allgemeine Angaben zum Objekt und kann bei Bedarf in Form eines Begehungsprotokolls ausgestellt werden. Auch in diesen Fällen sind ein Ortstermin und bestimmte Objektunterlagen erforderlich.

Leistungsumfang:

  • Ortstermin
  • Kurze Objektbeschreibung
  • Grobes Aufmaß, falls erforderlich
  • Überschlägliche Berechnung des Markwerts
  • Druckausfertigung der Stellungnahme, gebunden, 3-fach
  • Digitalausfertigung, geschützte PDF-Datei

Bearbeitungsdauer: Die Stellungnahme wird üblicherweise innerhalb 1 Woche nach der Ortsbesichtigung erstellt.
Bei den örtlichen Behörden sind aktuelle Bescheinigungen und Auskünfte einzuholen. Bei unzureichender Aktenlage ist unter Umständen ein Aufmaß des / der Gebäude erforderlich. Die für eine sachverständige Stellungnahme bereitzustellenden Unterlagen sind zu Ihrer Information unter “Erforderliche Unterlagen” zusammengestellt.
Bei entsprechender Bevollmächtigung können alle Unterlagen selbstverständlich auch durch uns beschafft werden.
Die Kosten für eine sachverständige Stellungnahme zum Marktwert werden nach üblichem Aufwand ermittelt. Mehr Information zu üblichen Honoraren und entstehenden Kosten für Auslagen erhalten Sie unter “Übliche Vergütung“.