VERKEHRSWERTGUTACHTEN
sind geeignet für die Verwendung als Grundlage der Preisfindung bei Ankauf oder Veräußerung von Immobilien,
Nachweis des geringeren Werts (Finanzamt) oder Wertfeststellung bei Schenkung, Erbschaft, Nachlass,
in gesetzlichen Betreuungsverfahren und im Zugewinnausgleich
MIETWERTGUTACHTEN
eignen sich als Grundlage für ein Mieterhöhungsverlangen in Bestandsmietverhältnissen oder Begründung des Widerspruchs gegen ein solches. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird das Mietwertgutachten als Beweis herangezogen.
SACHVERSTÄNDIGE STELLUNGNAME (KURZGUTACHTEN)
Um einen Kaufpreis zu plausibilisieren oder einen Verkaufspreis festzulegen reicht auch eine sachverständige Stellungnahme aus.
Sie bietet einen für diese Zwecke ausreichenden Informationsgehalt.
Die folgenden Leistungen werden zusätzlich im Rahmen der Immobilienbewertung angeboten:
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine diesbezügliche Anfrage oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot für ein Wertgutachten oder eine sachverständige Stellungnahme an!
- Beleihungswertgutachten (Marktwert/Beleihungswert)
- Gerichtsgutachten (z.B. im Rahmen der Zwangsversteigerung, Familiensachen etc.)
- Prüfung / Plausibilisierung von Fremdgutachten
- Bewertung von Rechten und Beschränkungen an Grundstücken
- Technical Due Diligence (Real Estate)
- Beschaffung von Energieausweisen (erforderlich bei Vermietung & Verkauf)
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