parallax background
Wir erstellen für ihr Grundstück / Ihre Immobilie Verkehrswertgutachten nach den Regelungen der bundesweit geltenden Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV), dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR).

Ein solches Vollgutachten genügt üblicherweise allen Anforderungen des Finanzamts oder der finanzierenden Kreditinstitute. Der Umfang des Gutachtens richtet sich nach der zu bewertenden Liegenschaft und Ihren individuellen Anforderungen.
Ein Ortstermin ist obligatorisch.

Leistungsumfang:

  • Ortstermin (mehrere Termine nur bei Großimmobilien)
  • Verkehrs- / Markt- / und Beleihungswertgutachten
  • Fotodokumentation (10-15 Abbildungen im Gutachten)
  • Übersichtspläne im Gutachten
  • Druckausfertigung des Gutachtens, gebunden, 3-fach
  • Digitalausfertigung, geschützte PDF-Datei

Bearbeitungsdauer:
Bei Bereitstellung aller erforderlicher Unterlagen wird das Gutachten innerhalb von 14 Tagen ab schriftlicher Beauftragung und Eingang der Unterlagen erstellt. Wenn behördliche Auskünfte von uns zu beschaffen sind, verlängert sich die Bearbeitungszeit üblicherweise um bis zu 2 Wochen.
Bei den örtlichen Behörden sind aktuelle Bescheinigungen und Auskünfte einzuholen. Bei unzureichender Aktenlage ist unter Umständen ein Aufmaß des / der Gebäude erforderlich. Die für ein Verkehrswertgutachten bereitzustellenden Unterlagen sind zu Ihrer Information unter “Erforderliche Unterlagen” zusammengestellt.
Bei entsprechender Bevollmächtigung können alle Unterlagen selbstverständlich auch durch uns beschafft werden.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden nach üblichem Aufwand ermittelt. Mehr Information zu üblichen Honoraren und entstehenden Kosten für Auslagen erhalten Sie unter “Übliche Vergütung“.