Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes

In Abstimmung mit den Denkmalbehörden wir ein Nutzungskonzept erarbeitet. Es werden die zu unterstellenden zukünftigen Nutzungen definiert, Nutzflächen ermittelt und der zur Herstellung der gewählten Nutzungsstruktur erforderliche bauliche Aufwand umrissen.

Die so erarbeiteten Flächen und Raumnutzungen bilden in einem zweiten Schritt dieser Phase die Grundlage einer Kostenberechnung (Investitionskosten).

Es werden Planunterlagen mit Flächen und Nutzungsangaben sowie der farblichen Darstellung von Neubaumaßnahmen im Objekt erstellt. Die Ermittlung der Mietflächen dient in Phase 3 der Erarbeitung der zukünftig zu erwartenden Gebäudeerträge.

Wo erforderlich wird die Gebäudeaufteilung und Erschließung der Nutzungseinheiten im Vergleich zum Bestand verändert und Funktionsmängel  beseitigt.

 
 

 

Kostenberechnung

Auf Grundlage der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und unter Berücksichtigung des erarbeiteten Nutzungskonzepts wird eine Massenermittlung durchgeführt, die die relevanten Flächen und Kubaturen für die Kostenberechnung liefert.

Die Kostenberechnung ist - je nach Erfordernis - nach bestimmten Kriterien zu ordnen (Sowieso-Kosten, Anteile aufgrund unterlassener Instandhaltung, etc.).

Die Kostenberechnung umfasst alle Kostengruppen der DIN 276. Die Ergebnisse werden in Kennwerte umgerechnet und durch Vergleichsobjekte plausibilisiert.